Donnerstag, 8. November 2018
abgefackelt
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Der XYZ wurde als lediges Kind nach dem WK2 geboren und wuchs bei Pflegeeltern auf. Die Mutter war nicht imstande, sich um den kleinen Sohn zu kümmern. In den 60-er Jahren arbeitete er als Knecht bei einem Bauern im Mühlviertel. Dort verliebte er sich in die minderjährige Tochter des Bauern und stellte ihr nach. Der Vater des Mädchens verabreichte ihm eine Tracht Prügel.

Darüber wurde der XYZ zornig und zerstach die Reifen des Traktors auf dem Bauernhof. Die Sachbeschädigung wurde angezeigt, der XYZ konnte den Schaden nicht bezahlen und bekam dafür einige Wochen Gefängnis.

Nach seiner Entlassung kam er wieder zum Bauern zurück. Er bemühte sich weiter um die Gunst der Bauerntochter und stellte ihr nach. So musste er den Bauernhof verlassen. In seiner Wut zündete der XYZ den Bauernhof an, der völlig niedergebrannt ist. Die Bauersleute konnten samt den anderen Bewohnern gerade noch aus dem brennenden Haus flüchten.

Der XYZ wurde rasch als Brandstifter ausgeforscht. Der Richter bemühte sich sehr, ihm alle möglichen Delikte anzuhängen, darunter Mordversuch. So fasste er dafür etwa 5 Jahre Gefängnis aus.

In den 70-er Jahren arbeitete er als Schichtarbeiter in der Großindustrie und hat eigentlich gut verdient. Aber er kam mit dem Geld nicht über die Runden, weil seine Mithäftlinge bei ihm nach der Entlassung erschienen sind, um sich von ihm Geld zu leihen. Es ist ein ungeschriebenes Gesetz unter den Häfenbrüdern, dass sie einander im „Notfall“ finanzkräftig unterstützen müssen. Vielleicht hatte er sich im Gefängnis Geld von den Männern geliehen, dass er zurückzahlen musste.

Im Aufenthaltsraum und in den Umkleideräumen wurden immer wieder kleinere Geldbeträge gestohlen. Der Diebstahl wurde angezeigt. Die Kripo präparierte einen 20 Schilling Schein mit Silbernitrat und legten diesen in ein Jausenkästchen, wo vorher Geld gestohlen worden ist. Prompt war der Zwanziger weg. Die Kripo kam und kontrollierte die Hände der Schichtarbeiter nach dem Waschen. Beim XYZ wurden sie fündig.

So wurde der XYZ wegen dem Diebstahl fristlos entlassen – und sein Einkommen sowie seine Geldquellen waren versiegt.

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